Das Amtliche Auskunftsbüro ist eine Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes, die im Kriegsfall die Nationale Auskunftsstelle über Kriegsgefangene und in Gewalt einer Konfliktpartei befindliche Zivilisten sowie bei Katastrophen Suchdienst und Vermisstenauskünfte organisiert.
Das Amtliche Auskunftsbüro erfüllt die von der
Bundesregierung auf der Grundlage des Auftrages der Bundesregierung vom 08.
September 1966 und der Suchdienstvereinbarung zwischen der Bundesregierung und
dem [Deutschen Roten Kreuz vom 08. Juni 2001 übertragene Aufgabe, die Nationale
Auskunftsstelle gemäß Artikel 122ff. des III.
Genfer Abkommens und Artikel 136ff. des IV. Genfer Abkommens, auch im
Hinblick auf Ziffer 6 Satz 2 der Anerkennungsbedingungen für nationale Rotkreuz-
und Rothalbmondgesellschaften von 1948, vorzubereiten, zu planen und im
Ernstfall einzurichten.
Um die Strukturen des Amtlichen Auskunftsbüro auch in Friedenszeiten
sinnvoll nutzen zu können, wurden dem Suchdienst durch die
DRK - Bundesversammlung auch die Wahrnehmung des Auskunftswesens bei
Katastrophen und großen Schadensereignissen übertragen, denn auch hier kann es
zur Trennung einander nahe stehender Personen kommen und Auskünfte sind zu
erteilen.
Nach Artikel 122 des III. und Artikel 136 des IV. Genfer Abkommens ist jede
an einem Konflikt beteiligte Partei verpflichtet, ein Auskunftsbüro einzurichten
für den Empfang und die Weitergabe von Informationen zu
Die Bundesrepublik Deutschland ist den vier Genfer Abkommen im Jahre 1954 beigetreten und hat damit auch die Verpflichtung übernommen, für den Konfliktfall ein Amtliches Auskunftsbüro einzurichten.
Das Amtliche Auskunftsbüro ist nach Artikel 122 des III. Genfer Abkommens
für ausländische Kriegsgefangene in eigener Hand und nach Artikel 136 des
IV. Genfer Abkommens für geschützte Zivilpersonen ausländischer Herkunft im
eigenen Herrschaftsbereich zuständig. Die Aufgaben nach beiden Genfer
Abkommen werden von ein und demselben Auskunftsbüro wahrgenommen. Über
deutsche Kriegsgefangene und Zivilinternierte* hingegen berichten die
Amtlichen Auskunftsbüros anderer Staaten an das AAB der Bundesrepublik
Deutschland.
* Zivilinternierte bzw. geschützte Zivilpersonen im Sinne des IV.
Genfer Abkommens sind ausländische Bürger, die sich beim Ausbruch eines
Konfliktes oder bei einer Besetzung auf dem Gebiet des kriegsführenden
Staates aufhalten. Auch die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zählt dazu,
wenn sie Zwangsmaßnahmen (Verhaftung, Internierung, Zwangsaufenthalt)
unterworfen wird.
Auch für die eigene Bevölkerung hat das AAB im Konfliktfall eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen:
Den Kreisauskunftsbüros fallen im Konfliktfall folgende Aufgaben zu:
Die Verantwortung für die Meldungen ausländischer Kriegsgefangener liegt bei der Bundeswehr. Die Registrierung der ausländischen Kriegsgefangenen wird von der Bundeswehrauskunftsstelle übernommen, die die Daten direkt an die D/AAB weitergibt.
Wie auch der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes ist das Auskunftswesen dezentral organisiert. Die Basis der Arbeit liegt bei den Kreisverbänden, bei denen die Kreisauskunftsbüros (KAB) angesiedelt sind. Bei den 19 Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes gibt es je ein Landesauskunftsbüro (LAB) und auf Bundesebene beim Generalsekretariat die Direktion des Amtlichen Auskunftsbüros (D/AAB). Der D/AAB direkt zugeordnet ist der Suchdienst München, der im Konfliktfall mit seinem Personal die ausführende Stelle der D/AAB ist.
Die Direktion des Amtlichen Auskunftsbüros beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes unterhält die Suchdienst-Leitstelle. Sie ist für alle nationalen Suchdienstaufgaben zuständig, die sie gemeinsam mit den beiden Außenstellen in Hamburg und München erledigt. Gleichzeitig ist die D/AAB der zentrale Schnittpunkt zum Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf, wo alle staatenübergreifenden Suchanfragen und Meldungen eingehen und an das jeweils zuständige AAB weitergeleitet werden.
Das Landesauskunftsbüro nimmt alle Suchdienstaufgaben (Nachforschungsdienst, Familienzusammenführung, Hilfs- und Beratungsdienst, Amtliches Auskunftsbüro) auf Länderebene wahr und hat seinen Sitz beim jeweiligen Landesverband. Es koordiniert den Einsatz der Kreisauskunftsbüros in Zusammenarbeit mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden.
Ein KAB hat in der Regel seinen Sitz bei einem DRK-Kreisverband und wird von den Mitgliedern des Arbeitskreises Suchdienst gebildet. Da nach der Gebietsreform die Kreisbereiche oftmals wesentlich größer geworden sind, kann es auch Außenstellen des KAB oder mehrere KAB in einem Kreisverband geben. Im Katastrophenfall ist es möglich das KAB, resp. die von ihm einzurichtende Personenauskunftsstelle (PASt) räumlich auszulagern damit es näher am Schadensgebiet ist. Das Personal des KAB besteht aus ehrenamtlichen Helfern, einem ehrenamtlichen Leiter des KAB und dessen Stellvertreter.
Durch ein Kreisauskunftsbüro wird bei Bedarf auf Anordnung der unteren Katastrophenschutzbehörde eine Personenauskunftsstelle eingerichtet und betrieben. Eine PASt wird, je nach Lage, präventiv bei Großveranstaltungen und Großeinsätzen und stets bei Konflikten und Katastrophen eingerichtet. Sie sammelt Meldungen und Anfragen über den Verbleib von Personen und erteilt Auskünfte zum Verbleib Betroffener an berechtigte Personen. Darüber hinaus arbeitet sie mit der Katastrophen-Einsatzleitung, der Polizei, der Rettungsleitstelle und anderen beteiligten Ämtern und Behörden zusammen und sichert den Datenrückfluss an die Katastrophenschutzbehörde im Rahmen des Katastrophenmanagements.
Kommt es zu einer
Katastrophe, so haben die Betroffenen selbst, aber auch diejenigen die von
dieser Katastrophe in Kenntnis gesetzt werden, verständlicherweise den
dringenden Wunsch zu erfahren, ob Angehörige und/oder Freunde betroffen sind
bzw. wo sie sich gerade aufhalten. Vor Ort befindliche
Helfer werden also oft mit Fragen bestürmt, die sie ersten nicht beantworten
können und die sie zweitens bei ihrer Arbeit behindern. Um nun zu vermeiden das
diese Leute sich selbst auf die Suche nach ihren Angehörigen oder Freunden
machen, und somit die Lage im Katastrophengebiet noch unübersichtlicher machen,
werden durch die alarmierten Kreisauskunftsbüros Personenauskunftsstellen
eingerichtet.
Jeder Betroffene der durch vor Ort befindliche Einsatzkräfte aufgefunden
wird, wird umgehend registriert. Auf dem Registriervordruck wird neben den
Personalien auch der Fundort sowie der geplante Verbleib festgehalten. Dieser
Registriervordruck wird der Personenauskunftsstelle überstellt. Ebenso werden
alle vor Ort befindlichen Einsatzkräfte und Helfer mit Personalien und geplantem
Einsatzgebiet erfasst und an die Personenauskunftsstelle gemeldet, so das auch
sie im Ernstfall gefunden werden können.
Personen die nach Angehörigen oder Freunden suchen, können ihre Suchanfrage
nun in der Personenauskunftsstelle erfassen lassen. Sowohl Meldungen als auch
Anfragen werden in der Katastrophenkartei eingeordnet.
Hier kommt es aufgrund des vom
Suchdienst entwickelten Karteibegegnungsverfahrens zum Zusammentreffen einer
Suchanfrage und einer Meldung über den Verbleib einer Person, z. B. einer
Ausweis- und Bezugskarte. Dem Suchenden kann auf diese Weise Auskunft erteilt
werden, wo sich die gesuchte Person nach unseren Informationen befindet.
Die lange bewährte Katastrophenkartei mit dem Karteibegegnungsverfahren
wird inzwischen durch das
EDV-Programm Xenios unterstützt, das es bei entsprechender
Vernetzung ermöglicht, die Suche bundesweit auszudehnen. Allerdings werden
die herkömmlichen Registrierunterlagen nicht überflüssig, und das aus mehreren
Gründen. Nicht jeder Helfer verfügt über ein mobiles Datenerfassungsgerät und
nicht immer ist die Personenauskunftsstelle in solchen Gebieten untergebracht,
die es ermöglichen die benötigte Technik mit Strom zu versorgen. Ebenso muss
auch weiterhin ein Teil der Registrierunterlagen beim Betroffenen verbleiben um
im Notfall eine
Identifizierung vornehmen zu können.
Für die Alarmierung des KAB gibt es drei Alarmstufen:
Die Alarmwarnung dient der ständigen Erreichbarkeit des KAB/PASt- Personals (Rufbereitschaft) und umfasst folgende Maßnahmen:
Der Voralarm dient der Sicherstellung der kurzfristigen Einsatzbereitschaft. Die DRK-Leitungsgruppe des zuständigen Kreisverbandes tritt zusammen. Es wird geprüft, ob die für den Einsatz vorgesehenen Kräfte erreichbar und abkömmlich sind und ob die nötigen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Folgende Sofortmaßnahmen werden eingeleitet:
Sobald die Einsatzbereitschaft der PASt bestätigt ist, erfolgt die öffentliche Bekanntgabe der Rufnummer und Anschrift der PASt.
Jedes Kreisauskunftsbüro wird mit einer so genannten KAB-Kiste ausgestattet. Diese enthält neben der Formularpackung mit allen Registriervordrucken eine Rotkreuzfahne, den Einsatzplan des Kreisauskunftsbüros, diverse Büromaterialien und Schilder. Viele Kreisauskunftsbüros sind mit tragbaren Computern und entsprechender Zusatztechnik wie Drucker ausgestattet.
Entwickelt wurde das Karteibegegnungsverfahren im Frühjahr 1945 durch zwei
Offiziere die ohne jeglichen offiziellen Auftrag ein Flüchtlingshilfswerk
gründeten. Oberleutnant
Helmut Schelsky und Leutnant Kurt Wagner, die beide an der
Ostfront gekämpft hatten, sahen in Flensburg Zehntausende Flüchtlinge auf
der Suche nach einer Unterkunft und in der Hoffnung Angehörige wiederzufinden.
Sie fingen an die Flüchtlinge zu registrieren und mit Hilfe der Listen der
registrierten Flüchtlinge errichteten sie eine Dienststelle: Deutsches Rotes
Kreuz, Flüchtlingshilfswerk, Ermittlungsdienst, Zentral-Suchkartei.
Da man davon ausgehen muss das jeder Suchende auch gleichzeitig ein
Gesuchter sein kann/muss, bauten Schelsky und Wagner eine Doppelkartei auf. Auf
der Stammkarte wurden die Daten des Suchenden verzeichnet, auf der Suchkarte die
des Gesuchten.
Somit war das Karteibegegnungsverfahren geboren, das noch bis heute
angewendet wird:
Nach der Registrierung von Betroffenen und Suchenden stehen sich in der
Suchkartei zwei Karten gegenüber. Die DRK-Suchkarte und die DRK-Stammkarte.
Diese Karten werden getrennt alphabetisch in die Suchkartei einsortiert.
Anschließend werden die Karten solange miteinander verglichen, bis eine
DRK-Stammkarte einer DRK-Suchkarte zugeordnet werden kann. Dabei werden die
Karten in beide Richtungen miteinander verglichen, da ein Suchender ebenso auch
ein Gesuchter sein kann.
Xenios ist ein EDV-Programm
das auf
Java basiert und gemeinsam mit einem
mySQL- oder
Oracleserver arbeitet. Auf den Rechnern der Auskunftsbüros sind lokale
mySQL- Server installiert, die im Falle eines kleinen Einsatzes oder bei
fehlender Internetverbindung genutzt werden können. Bei größeren Einsätzen oder
bei bestehender Internetverbindung wird auf einen zentralen Oracle-Server
zurückgegriffen. Wird ein lokaler Server verwendet, so kann später ein
Datenaustausch mit dem zentralen Oracle-Server erfolgen.
Die Einführung von Xenios löst zwar das bewährte Kartenbegegnungsverfahren
nicht ab, unterstützt es jedoch ungemein. Nach der Erfassung aller Daten in den
von Hand beschriebenen Karten werden diese Daten in Xenios erfasst. Suchanfragen
die nach der Dateneingabe kommen, können so sehr schnell gelöst werden, da
Xenios mittels Datenbankabfrage wesentlich schneller fündig wird.
Kommt Xenios bei größeren Einsätzen zur Verwendung, ist es möglich mehrere
beteiligte KAB
auf denselben Datenstamm zugreifen zu lassen und somit auch ortsübergreifende
Suchanfragen zu bearbeiten.
Auch organisationsübergreifender Datenaustausch wird durch Xenios möglich.
Viele Behörden die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind setzen bereits Xenios
ein und unterstützen somit die Arbeit der Auskunftsbüros. Der erste Testlauf
dieser Art war die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA)
2006 in Berlin, bei der mehrere beteiligte
KAB aus dem
Land Brandenburg vernetzt wurden.
Sollten Sie nach all diesen Informationen Fragen haben, können Sie sich
gerne an uns wenden, oder an einem unserer Übungsabende teilnehmen. Wie Sie sich
sicher denken können, werden immer ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht, die uns
bei unserer wichtigen Arbeit unterstützen.
Ein Vorteil dieser ehrenamtlichen Arbeit ist es, mit Menschen zusammen
zuarbeiten, denen das Wohl der Mitmenschen am Herzen liegt. Wir dürfen nicht
vergessen, dass auch wir jederzeit in die Situation kommen können, wo wir auf
Hilfe von anderen Menschen angewiesen sind. Deshalb:
Sprechen Sie uns an und helfen Sie mit!
Das
KAB - Kreisverband Stollberg
e. V.
Leiter: Michaela Köhler
ehrenamtliche Mitarbeiter: 10
Übungsabende: 3 bis 4-mal pro Jahr (Jahresplan)
Anfragen unter: 037296 3411